Arbeitskräfte und Saisoniers: Aktuelle Reisebestimmungen

Reisebestimmungen unter Covid-19

Allgemeine Informationen zur aktuellen Lage

Mit 1.5.2020 treten die neuen Einreisebestimmungen in Kraft. Einerseits sind darin die Möglichkeiten für die koordinierte Einreise für Saisonarbeitskräfte aus dem EU-Raum und aus Drittstaaten per Bahn, Bus und Flug, andererseits die Möglichkeiten zur landwirtschaftlichen Quarantäne mit Abbruch der Quarantäne mit negativem Covid-Test erhalten:
Neue Einreisebestimmungen ab 01.05.2020

Hier findet ihr eine Auflistung der Reisebestimmungen in Europa unter Covid-19:
Corona Reisebestimmungen – Stand 01.05.2020

Für die Einreise nach Österreich über Land- und Luftweg gilt Folgendes:
Einreise über Land- und Luftweg – Stand 01.05.2020

Weitere Hintergrundinfos zu Flug-Einreisen:
Hintergrundinformation Flug-Einreisen – Stand 23.04.2020

Erlass BMI betreffend Melderecht: Eine Anmeldung ist nur nach erfolgter Unterkunftaufnahme zulässig:
Erlass_BMI_Melderecht_2020-0.251.348 – Stand 23.04.2020

Quarantäne, Hygienevorschriften, Covid-19-Tests

Wenn nach der geltenden Rechtslage bei der Neuankunft von Schlüsselarbeitskräften für die österreichische Landwirtschaft aus dem Ausland Quarantäneauflagen zu erfüllen sind, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Quarantäneauflagen für landwirtschaftliche Schlüsselarbeitskräfte

Covid-19-Tests
Hier findet ihr eine Auflistung von österreichischen Unternehmen mit dem Angebot für Covid-19-Tests. Bitte beachtet, dass eine allfällige Anerkennung eines Testes (z.B. zum Abbruch einer Quarantäne) immer mit den zuständigen Bezirksbehörden vorab zu klären ist:
Private Testmöglichkeiten – Stand 28.04.2020

Während der Arbeit sind Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 einzuhalten:
Vermeidung des Infektionsrisikos im Gemüse- und Obstbau

Länderspezifische Hinweise

Tschechische Pendlerregelung

Ab 14. April 2020 kommt es zu Erleichterungen für Pendler aus Tschechien (die weniger als 14 Tage durchgehend in Österreich sind, keine Quarantäne bei Wiedereinreise nach Tschechien) im Bereich der kritischen Infrastruktur. Zur kritischen Infrastruktur gehört entsprechend der Definition des Tschechischen Innenministeriums auch die Landwirtschaft.

Der Pendler muss beim Grenzübertritt eine sogenannte „Verbalnote“ der Österreichischen Botschaft vorweisen. Diese muss vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich () beantragt werden (Selbsterklärung gegenüber der Österreichischen Botschaft Prag). Die WKNÖ übermittelt den Antrag an die österr. Botschaft in Prag. Diese übermittelt die benötigte „Verbalnote“ an den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, der diese wiederum an seine tschechischen Mitarbeiter weiterleiten muss. (Quelle: Gemüsepresse 11/2020)

Flugkorridor Rumänien

Um Einreisemöglichkeiten für Schlüsselarbeitskräfte aus Rumänien zu ermöglichen, wird an der Organisation eines „Flugkorridors“ gearbeitet. Der Branchenverband Obst und Gemüse hat ein Informationsblatt über die Möglichkeit und die Risiken der Nutzung des Flugkorridors erstellt:
Leitfaden Korridorflug Rumänien, Stand 10.04.2020

Die zuständige Ansprechperson in der Landwirtschaftskammer NÖ für offene Fragen und Koordination ist Manfred Steinkellner (E ). Wir informieren euch weiterhin über die aktuelle Entwicklung dazu.

Schlüsselarbeitskräfte Slowakei

Für die Erstellung einer Pendlerbestätigung für Schlüsselarbeitskräfte aus der Slowakei empfehlen wir die Abklärung mit dem/r Steuerberater/in.

Arbeitskräfte aus Bulgarien

Eine Buchung für die Anreise von Arbeitskräften aus Bulgarien ist über das Reisebüro BTU möglich.
Die erforderliche Bestätigung, dass es sich bei den angemeldeten Passagieren um Schlüsselarbeitskräfte handelt, ist an die bulgarische Arbeitskraft zu übermitteln:
Bestätigung Schlüsselarbeitskraft DE BUL – Stand 23.04.2020
Infos Einreise Bulgarien – Stand 23.04.2020

Bitte beachtet, dass sich die Bestimmungen täglich (!) verändern können und informiert euch regelmäßig!

Hier halten wir euch auf dem Laufenden über weitere Themen:
Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auf die Landwirtschaft