Anträge für Frostentschädigungen ab sofort möglich


Die Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Abfederung von Frostschäden ist heute in Kraft getreten. Die Förderungsansuchen können bei der jeweils zuständigen Stelle bis spätestens 30. September 2016 bzw. für Wein bis zum 15. November 2016 eingereicht werden.
Die Entschädigung ist u.a. abhängig vom Schadensausmaß, der Versicherungsmöglichkeit der Kulturen bzw. ob eine Versicherung abgeschlossen wurde.
Die Eckpunkte der Entschädigungsregelung lauten:
- Für nichtversicherbare Kulturen werden auch weniger schwerwiegende Fälle ab 35 Prozent Schaden berücksichtigt.
- Für Äpfel und Birnen besteht seit Kurzem die Möglichkeit zur Eigenvorsorge, daher werden nur Schläge mit mehr als 50 Prozent Schaden berücksichtigt.
- Kulturarten, für die schon seit längerem die Möglichkeit einer bezuschussten Versicherung besteht (Wein, Erdbeeren), werden über eine spezielle Härtefallregelung abgedeckt. Der durchschnittliche Schaden muss über 70 Prozent liegen.
- Der vorgesehene Entschädigungssatz pro Hektar wird zu 50 Prozent reduziert, wenn keine Versicherung für die am häufigsten vorkommenden klimatischen Risiken abgeschlossen wurde.
Die Entschädigungen für Obstkulturen werden voraussichtlich noch heuer ausbezahlt, die Entschädigungen für Wein in den ersten Monaten 2017.
Die Ansprechpartner in den einzelnen Bundesländern sowie die Sonderrichtlinie des BMLFUW finden Sie unter dem Link W www.bmlfuw.gv.at.