Auszahlung nationaler GAP-Vorschusszahlungen

© BIO AUSTRIA/Edler

Vorschüsse auf EU-Direktzahlungen, Ausgleichszulage und ÖPUL-Maßnahmen angeordnet.

Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter hat angeordnet, dass noch heuer Vorschüsse auf EU-Direktzahlungen, die Ausgleichszulage (AZ) und bestimmte ÖPUL-Maßnahmen erfolgen. Diese Vorschusszahlungen erfolgen aus nationalen Mitteln. Insgesamt werden rund 700 Mio. Euro ausbezahlt.
Lange Zeit war es aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben, neuer Maßnahmenprogramme und neuer Abwicklungsmodalitäten nicht sicher, ob heuer Auszahlungen möglich sein werden.

„Im Sinne einer höchstmöglichen Planungssicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern ist es notwendig und daher zu begrüßen, dass die beantragten Förderungen und Leistungsabgeltungen durch Vorschusszahlungen noch heuer ermöglicht werden“, kommentiert BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann eine entsprechende Verlautbarung des Ministeriums.

Aufgrund noch unvollständiger Datengrundlagen wurde die Auszahlungshöhe der Vorschusszahlung gedeckelt bzw. Pauschalschätzungen vorgenommen. Bei den Direktzahlungen werden bis zu 50 Prozent des dadurch errechneten Betrages ausbezahlt. Für ÖPUL und AZ ist eine Auszahlung von 75 Prozent eines unter bestimmten Annahmen errechneten Betrages geplant. Durch die Verwendung vereinfachter Prämiensätze in der ÖPUL und AZ-Berechnung bzw. der Nichtauszahlung einzelner ÖPUL-Maßnahmen (z.B. Tierschutz, Grundwassermaßnahme, Steilflächenmahd und Naturschutz) wird die LE-Vorschusszahlung in den meisten Fällen unter 75 % des tatsächlichen, endgültig berechneten, Betrages liegen.

Die Vorschusszahlungen werden von der AMA betriebsweise berechnet. Die Vorschusszahlung lässt keinen Rückschluss auf die gesamte Auszahlung des Jahres 2015 zu. Der gesamte Auszahlungsbetrag für 2015 wird von der AMA Anfang 2016 berechnet.

Im April 2016 kommt es anschließend zur endgültigen Berechnung und Auszahlung sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule. Im Rahmen der endgültigen Auszahlungsberechnung werden die erfolgten Vorschusszahlungen gegengerechnet. Anschließend wird die Differenz zur heurigen Vorschusszahlung ausbezahlt. Hier kann es auch zu Rückforderungen kommen, wenn die Vorschusszahlung höher war als der tatsächlich zustehende Betrag gemäß Mehrfachantrag 2015.


FAQs als Download:

FAQs_Vorschusszahlungen