BIO AUSTRIA Richtlinie Zukaufsregelung Dünger

Hände mit Erde
© BIO AUSTRIA/ Sonja Fuchs

Für BIO AUSTRIA Betriebe kommt neben der Düngeregelung laut EU-Bio-Verordnung und nationalen Vorgaben wie dem Aktionsprogramm Nitrat auch die Zukaufsregelung gemäß BIO AUSTRIA Richtlinie zum Tragen.

© Bio Ernte Steiermark

Ist eine Genehmigung für den Zukauf von Dünger notwendig?

Ja, aber nur beim Zukauf von organischen stickstoffhaltigen Düngern konventioneller Herkunft und beim Zugang von Agrogasgülle.
Die Abteilung Qualitätsmanagement von BIO AUSTRIA übernimmt die Berechnung der Zukaufsmenge und genehmigt diese vorab, um mögliche Probleme bei der Kontrolle zu vermeiden. Eine Genehmigung ist daher vor dem Zugang mit dem Formular „Antrag auf Genehmigung von betriebsfremden organischen Düngern“ bei BIO AUSTRIA einzuholen.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an:
E duenger@BIO AUSTRIA.at

Welche Dünger sind für BIO AUSTRIA Betriebe zulässig?

  • Düngemittel biologischer Herkunft
  • Zulässige organische Düngemittel konventioneller Herkunft
  • Zulässige mineralische Düngemittel

Im jeweils aktuellen Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft in Österreich sind die zulässigen Düngemittel gelistet. Dieser Katalog wird jährlich im Frühjahr an alle Bio-Betriebe versendet bzw. kann bei der Firma Infoxgen bestellt werden. Welche Düngemittel zulässig sind, erfahren Sie ebenfalls unter www.betriebsmittelbewertung.at unter Produktsuche in der Kategorie Dünger.

Welche Zukaufsdünger sind für BIO AUSTRIA Betriebe nicht zulässig?

Generell nicht zulässig ist der Einsatz von konv. Gülle und konv. Jauche, konv. Geflügel- und Schweinemist, Blutmehl, Federmehl, etc. – siehe BIO AUSTRIA Produktionsrichtlinien bzw. Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirtschaft. Weitere Einschränkungen gibt es je nach Kultur, siehe dazu nachstehend.

Welche Menge an zulässigen Dünger darf eingesetzt werden?

Die maximale Zukaufsmenge ist abhängig von der Art des Düngers – biologisch oder konventionell – und der Kultur wo sie eingesetzt wird. Die Menge pro Kultur ist abhängig von der Kategorie Ackerbau, Weinbau, Hopfenbau, Gemüsebau, Kräuter oder Grünland. Die Mengen finden Sie nachstehend angeführt.

Düngemittel biologischer Herkunft

Beim Zugang organischer Dünger biologischer Herkunft ist die Menge so zu bemessen, dass die Gesamtstickstoffmenge ab Lager von 170 kg/ha landwirtschaftliche Nutzfläche und Jahr – den hofeigenen Dünger mit eingeschlossen – nicht überschritten wird.
Diese Begrenzung kann bei Spezialkulturen (Feldgemüse, geschützte Kulturen, Kürbis, Kartoffel, Wein, Obst, Hopfen, gärtnerische Kulturen, Heil- und Gewürzpflanzen – außer Druschgewürze) überschritten werden. Es werden aber keinesfalls mehr als 170 kg N ab Lager/ha und Jahr aus tierischem Dünger ausgebracht. Eine Genehmigung von BIO AUSTRIA ist nicht erforderlich.

Zulässige organische Düngemittel konventioneller Herkunft

BIO AUSTRIA hat schon sehr lange einen höheren Standard beim Einsatz organischer stickstoffhaltiger Düngemittel konventioneller Herkunft als die EU-Bio-VO vorgibt. Seit 2015 wird die Qualität der Dünger nach verschiedenen Kriterien bewertet und es erfolgt eine schrittweise Reduktion bis zum Jahr 2020.
Die Bewertung der Dünger erfolgt nach den Kriterien Herkunft, Herstellungsprozess, Gefahr von Rückständen, Nachhaltigkeit und Wirkung des Düngers. Für jedes dieser Kriterien werden Punkte vergeben, die aufsummiert werden.  

Welche Mengen an jahreswirksamen Stickstoff Njw zugekauft werden dürfen, finden Sie nachstehend bei den einzelnen Kulturen. Eine Tabelle über den Gehalt der Dünger an jahreswirksamen Stickstoff Njw steht hier zur Verfügung.

Weiters ist beim Zugang organischer Dünger konventioneller Herkunft die Menge so zu bemessen, dass die Gesamtstickstoffmenge ab Lager von 170 kg/ha landwirtschaftliche Nutzfläche und Jahr – den hofeigenen Dünger mit eingeschlossen – nicht überschritten wird.

Acker-, Wein- und Hopfenbau

Zulässige Menge an Njw für Ackerflächen inklusive Druschgewürze
Es dürfen maximal 25 kg jahreswirksamer Stickstoff pro ha düngungswürdige Ackerflächen zugekauft werden. Ein Betrieb mit z.B. 10 ha düngungswürdige Ackerflächen darf maximal 250 kg Njw für den Betrieb zukaufen. Für die max. Einsatzmenge pro Kultur und ha z.B. pro ha Weizen sind die Werte laut „Sachgerechter Düngung“ einzuhalten.

Wichtig:
Zusätzlich ist in der Hauptfruchtfolge am Acker ein Mindestanteil von 20 % Leguminosen bzw. 15 % Leguminosen und 15 % Zwischenfrüchte zu erreichen. Als Ackerfläche gelten alle Flächen, die im Mehrfachantrag der AMA mit den Buchstaben “A” gekennzeichnet sind, außer Feldgemüse-, Kürbis-, Kartoffel-, Heil- und Gewürzpflanzenflächen.
Werden diese Vorgaben in der Hauptfruchtfolge nur im Durchschnitt der letzten drei Jahre erreicht, ist ebenfalls eine Genehmigung möglich.

Zulässige Menge an Njw für Weinbau
maximal 35 kg Njw/ha und Jahr

Zulässige Menge an Njw für Hopfen
maximal 40 kg Njw/ha und Jahr bzw. nicht mehr als 90 kg Njw/ha innerhalb von drei Jahren

Dünger mit weniger als 0 Punkten laut BIO AUSTRIA Bewertung sind im Acker-, Wein- und Hopfenbau verboten

  • Biosol
  • Haarmehlpellets
  • Hornmehle
  • Hornspäne
  • Horngrieß
  • OPF-Granulat
  • OPF-Flüssigdünger
  • Mischdünger mit oben angeführten Komponenten

Ab 2021 gilt: Reduktion der maximal erlaubten Zukaufmenge um 50 % bei Düngemitteln mit 0 bis 5 Punkten
Eine Liste der reduzierten Dünger finden BIO AUSTRIA Betriebe hier im geschützten Login-Bereich.

Hinweis: Falls Sie noch über keinen Zugang zum Login-Bereich verfügen, und die Liste daher nicht einsehen können, melden Sie sich bitte hier an.

Ab 2022: Evaluierung der Richtlinie und Weiterentwicklung
Es werden laufend Düngemittel bewertet und im Stufenplan ergänzt. Bei Änderungen in der Produktqualität eines Düngers wird auch die Bewertung angepasst.

Obst- und Kräuterbau

Zulässige Menge an Njw für Obst
Kern- und Steinobst, inklusive Beerenobst: maximal 60 kg Njw/ha und Jahr
Holunder maximal 80 kg Njw/ha und Jahr

Zulässige Menge an Njw für Kraut-, Wurzel-, und Blütendrogen
Kraut- und Wurzeldrogen: maximal 80 kg Njw/ha und Jahr
Blütendrogen: maximal 50 kg Njw/ha und Jahr

Dünger mit weniger als 0 Punkten laut BIO AUSTRIA Bewertung sind verboten:

  • Biosol
  • Haarmehlpellets
  • Hornmehle
  • Hornspäne
  • Horngrieß
  • und Mischdünger mit oben angeführten Komponenten
  • OPF-Granulat

Hinweis: Es werden laufend weitere Düngemittel bewertet und im Stufenplan ergänzt. Bei Änderungen der Produktqualität eines Düngers wird auch die Bewertung angepasst.

Gemüsebau

Zulässige Menge Njw im Freilandgemüsebau
maximal 80 kg Njw/ha und Jahr,
Von den 80 kg Njw/ha und Jahr können maximal 40 kg Njw in Form von wasserlöslichen Flüssigdüngern beantragt werden. Zulässige Menge Njw im geschützten Anbau

Zulässige Menge Njw im geschützen Anbau
maximal 170 kg Njw/ha und Jahr
Von den 170 kg Njw/ha und Jahr können maximal 85 kg Njw in Form von wasserlöslichen Flüssigdüngern beantragt werden.

Dünger mit weniger als 0 Punkten laut BIO AUSTRIA Bewertung, ausgenommen Flüssigdünger, sind verboten:

  • Biosol
  • Haarmehlpellets
  • Hornmehle
  • Hornspäne
  • Horngrieß
  • OPF-Granulat
  • und Mischdünger mit oben angeführten Komponenten

Hinweis: Es werden laufend weitere Düngemittel bewertet und im Stufenplan ergänzt. Bei Änderungen der Produktqualität eines Düngers wird auch die Bewertung angepasst.

Regelung für bio-taugliche Flüssigdünger im Gemüsebau

Bio-tauglichen Flüssigdünger, mit mehr als -5 Punkten sind für den Gemüsebau weiterhin erlaubt:

  • seit 2017 im Freiland:
    Reduktion biotauglicher Flüssigdünger um 50 % der maximal erlaubten Menge kg Njw, d.h. von diesen Düngern werden maximal 40 kg Njw ausgebracht.
  • seit 2017 im geschützten Anbau:
    Reduktion biotauglicher Flüssigdünger um 50 % der maximal erlaubten Menge kg Njw, d.h. von diesen Düngern werden maximal 85 kg Njw ausgebracht.
  • Danach erfolgt keine weitere Reduktion mehr bei den wasserlöslichen BIO AUSTRIA tauglichen Düngern im Gemüsebau (siehe BIO AUSTRIA Richtlinien).

Grünland

Zulässige Menge Njw im Grünland
maximal 25 kg Njw/ha und Jahr
Im Grünland sind ausschließlich folgende Düngemittel konventioneller Herkunft zulässig:

  • Rinder-, Pferde-, Schaf- und Ziegenmist− Rinder-, Pferde-, Schaf- und Ziegenmist
  • kompostierte und fermentierte Haushaltsabfälle
  • kompostiertes und fermentiertes Gemisch aus pflanzlichem Material

Zulässige mineralische Düngemittel …

… siehe Betriebsmittelkatalog für den biologischen Anbau oder
www.betriebsmittelbewertung.at

Sie haben noch Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die BeraterInnen der Landesverbände oder an

Kontakt

  • DI Eva Marthe

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    Qualitätsmanagement Landwirtschaft
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