Verschiebung der neuen EU-Bio-Verordnung um ein Jahr gefordert

Vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen durch die aktuelle COVID19-Pandemie spricht sich der Dachverband der europäischen Bio-Verbände, IFOAM EU, für eine Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Bio-Verordnung um ein Jahr aus.

Ein entsprechendes Schreiben mit der Forderung nach Verschiebung auf 01.01.2022 wurde Anfang April an die EU-Kommission, die Ratspräsidentschaft sowie den zuständigen Berichterstatter des Europäischen Parlaments geschickt. BIO AUSTRIA ist Mitglied des IFOAM EU und stellt einen Vertreter in dessen Vorstand.

„Wir tragen diese Forderung ausdrücklich mit. Eine Verschiebung würde es den Biobäuerinnen und Biobauern sowie dem Bio-Kontrollsystem ermöglichen, sich im laufenden Jahr auf die derzeit im Vordergrund stehende adäquate Reaktion auf die COVID-19-Krise zu konzentrieren, um den EU-BürgerInnen eine gute Qualität und ausreichende Menge an Lebensmitteln zu bieten“, betont BIO AUSTRIA Obfrau Gertraud Grabmann.

Nach derzeitigem Stand würde die neue EU-Bio-Verordnung ab 01.01.2021 zur Anwendung gelangen.

Bereits vor Ausbruch der Pandemie war die Ausarbeitung des für die Umsetzung notwendigen Sekundärrechts deutlich in zeitlichem Verzug. Selbst ohne die aktuell zu bewältigenden riesigen Herausforderungen zur Aufrechterhaltung der Lebensmittel-Versorgung wäre die rechtzeitige Fertigstellung der Durchführungsbestimmungen in der notwendigen Qualität äußerst fraglich gewesen.

„Qualität geht vor Geschwindigkeit, das gilt besonders für einen derart umfassenden und weitreichenden gesetzlichen Wirkungsbereich wie jenen der EU-Bio-Verordnung. Selbst ohne Corona-Krise wäre es ein Ritt auf der Rasierklinge gewesen, die notwendigen Durchführungsbestimmungen und delegierten Rechtsakte noch rechtzeitig auszuarbeiten, um den Biobäuerinnen und Biobauern sowie den anderen Akteuren in der Bio-Branche die notwendige Zeit zur Umsetzung neuer, teils bis heute noch nicht feststehenden Vorschriften zu ermöglich“, erklärt Gertraud Grabmann zum Schreiben an die EU-Kommission.

Schreiben der IFOAM EU