Bio-Landwirtschaft als Instrument zur Zielerreichung des Green Deals stärken

© BIO AUSTRIA

11. Juni 2021

Internationale Fachtagung zeigt Herausforderungen auf dem Weg zu 25% Bio-Landwirtschaft in Europa auf – EU-Vertreter sehen Raum für lokal angepasste Vorgehensweise

Die Bio-Landwirtschaft wurde von der EU-Kommission als wesentliches Instrument zur Ökologisierung der Landwirtschaft und zur Zielerreichung in der Frage von Klima- und Biodiversitätsschutz erkannt und in den Strategien zur Biodiversität sowie „From Farm to Fork“ verankert. Das Ziel der Ausweitung der biologisch bewirtschafteten Fläche in der EU auf 25 Prozent soll maßgeblich zur Zielerreichung beitragen. „Die Bio-Landwirtschaft wirkt sich positiv auf Umwelt, Klima, Biodiversität aus“, untermauerte Diego Canga Fano, Hauptberater in der Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung in der Europäischen Kommission anlässlich des heutigen zweiten Tages der Online-Fachtagung „Mensch und Tier im Mittelpunkt der neuen Bio-Verordnung – Fachtagung zu Tierhaltung und Weidemanagement im Bio-Landbau“.

Gertraud Grabmann, Obfrau von BIO AUSTRIA, betonte: „Grundvoraussetzung dafür, dass die Bio-Landwirtschaft ihre Rolle erfüllen und diesem Anspruch als Instrument gerecht werden kann, ist es, dass es jedem Land der Europäischen Union ermöglicht wird, die Bio-Landwirtschaft unter den jeweiligen Voraussetzungen machbar zu gestalten“. Es brauche eine solide EU-Bio-Verordnung als Gesetzesgrundlage und gleichzeitig Möglichkeiten für eine praxistaugliche Umsetzung auf den Höfen. „Wir benötigen Lösungen für unsere Bäuerinnen, die es ihnen ermöglichen, unter den lokalen Bedingungen auf ihren Betrieben bestmöglich biologisch zu wirtschaften. Im Interesse des Tierwohls, im Interesse der Menschen und deren Sicherheit“, so Grabmann. 

In dieselbe Kerbe schlug auch Jan Plagge, Präsident der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen EU (IFOAM EU): „Die Bio-Landwirtschaft in ihrer Diversität ist auf eine lokal angepasste Umsetzung der europäischen Vorgaben angewiesen.“ Es sei schwer, über einen einzelnen und einheitlichen Begriff in der Verordnung die Realität in den unterschiedlichen Mitglieds-Staaten zu regeln. Es gelte daher, die Balance und einen konsistenten Ansatz zu finden, bei dem gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedsländer gewährleistet sei, die Vielfalt basierend auf den lokalen Gegebenheiten respektiert werde, Transparenz gewährleistet sei und der landwirtschaftliche Betrieb innerhalb der klaren Grenzen der Verordnung und im Einklang mit den Prinzipien und dem ganzheitlichen Ansatz Bewegungsspielraum habe, betonte Plagge.

Die Veranstaltung habe gezeigt, dass es unterschiedliche und teils auch missverständliche Wahrnehmungen zwischen nationaler und europäischer Ebene gebe, so Gertraud Grabmann abschließend. Es sei daher wichtig und notwendig gewesen, im Rahmen dieser Veranstaltung über die offenen Fragen in Bezug auf die Umsetzung der Weidevorgaben durch die Bio-Verordung zu diskutieren. „Es konnte klargestellt werden, dass es hier nicht um die Frage des Ob, sondern des Wie geht. Dass es darum geht, wie die Betriebe unter ihren unterschiedlichen lokalen Bedingungen die Vorgaben bestmöglich umsetzen können. Von Seiten der EU-Kommissions- und Europaparlaments-VertereterInnen in der heutigen Diskussion habe ich vernommen, dass es Raum für lokal angepasste Vorgehensweisen gibt. Das begrüße ich ausdrücklich, und das gilt es in den nächsten Monaten gemeinsam zu realisieren.“

Die Fachtagung wurde gemeinsam von Landwirtschaftskammer Österreich, BIO AUSTRIA, IG Biokontrollstellen und der HBLFA Raumberg-Gumpenstein organisiert und vom Netzwerk Zukunftsraum Land durchgeführt. An der Veranstaltung nahmen zahlreiche internationale ExpertInnen und Experten aus den Bereichen, Landwirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung, Lebensmittel-Verarbeitung sowie Kontrolle teil. 

Die Beiträge aller ReferentInnen sind bzw. werden in Kürze auf der Website www.zukunftsraumland.at nachzulesen sein.

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