Breite Kritik an EU-Gesetzesentwurf zum Umgang mit Neuer Gentechnik

© BMK/Perwein

16.10.2023

In einer vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz organisierten Fachkonferenz diskutierten am 11. Oktober VertreterInnen aus Wissenschaft, Politik, Landwirtschaft und Gesellschaft den Entwurf der EU-Kommission zur Deregulierung von Neuer Gentechnik (NGT). Dieser wurde im Juli des heurigen Jahres vorgelegt und sieht vor, dass Pflanzen und Produkte, die mit neuer Gentechnik hergestellt wurden, künftig nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen. Dieses sieht eine verpflichtende Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit sowie Kennzeichnung vor. Dies soll in Zukunft für NGT weitestgehend nicht mehr gelten.

Vorsorgeprinzip, Risikoprüfung und Kennzeichnung sollen bleiben

Mitgliedsstaaten sollen den Anbau von NGT-Pflanzen auch nicht verbieten können. Die österreichische Bundesregierung verlangt daher, dass der Entwurf der EU-Kommission überarbeitet wird. Demnach sollen weiterhin für Pflanzen aller Kategorien der sogenannten “Neuen Gentechnik” das Vorsorgeprinzip, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht gelten. Damit ist die Regierung auf einer Linie mit der Position von BIO AUSTRIA und zahlreichen anderen Vertretern aus der Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie der Gesellschaft. So hat eine aktuelle Umfrage der ARGE Gentechnikfrei ergeben, dass sich knapp 88 Prozent der ÖsterreicherInnen gegen die geplante Deregulierung sind.

Für Österreich steht viel auf dem Spiel

BIO AUSTRIA Obfrau Barbara Riegler war ebenfalls Teilnehmerin der Konferenz und tauschte sich dort mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, welche die Konferenz eröffnete, aus. „Für Österreich steht bei der Frage der Deregulierung von Neuer Gentechnik sehr viel auf dem Spiel. Denn die vorgeschlagene Regelung der EU-Kommission würde nicht nur die biologische, sondern auch für die konventionell gentechnikfrei wirtschaftende Landwirtschaft massiv gefährden. KonsumentInnen könnten sich nicht mehr gegen Gentechnik entscheiden, weil keine Kennzeichnungspflicht auf den Produkten mehr vorgesehen ist. Auch für LandwirtInnen wäre Wahlfreiheit bei Saatgut nicht mehr möglich. Darüber hinaus würden sie in Abhängigkeit von Saatgutkonzernen geraten“, betont Barbara Riegler. 

Transparenz fordern – „Wissenschaftsfeindlichkeit“ ernten?

Die Ablehnung einer kompletten Deregulierung von Neuer Gentechnik wird von deren Befürwortern oft als Fortschritts- oder gar Wissenschaftsfeindlichkeit punziert. Gerne werden Vertreter der Bio-Landwirtschaft daher insgesamt in diese Ecke gestellt. Doch entspricht das den Tatsachen? „Nein“, betont Barbara Riegler vehement. „Unsere Kritik bezieht sich auf die geplante Abschaffung von Transparenz und freier Entscheidung bei Neuer Gentechnik. Befürworter neuer gentechnischer Methoden führen immer die angeblich hohe Sicherheit dieser Methoden ins Treffen. Und gerade deswegen sollte nichts gegen eine verpflichtende Risikoprüfung sowie transparente Kennzeichnung der entsprechenden Produkte sprechen!“, meint die BIO AUSTRIA Obfrau. Der Vorwurf der Wissenschaftsskepsis entpuppt sich als Versuch, berechtigte Kritik an dem Gesetzesentwurf zu diskreditieren. Und das ist nicht verwunderlich, schließlich stehen auch finanzielle Interessen hinter der Forderung nach kompletter Deregulierung von NGT. Hier sind zum Beispiel Lizenzeinnahmen auf Saatgut infolge von Patentierungen von NGT-Pflanzen und deren Eigenschaften zu nennen.

nen.

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