Aktuelles zu Weidevorgaben

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aktualisiert am 7. März 2023

Fragen & Antworten zu Weidevorgaben ab 2022 veröffentlicht

Das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat per Erlass die Weidevorgaben ab 2022 festgelegt.

Diese folgen dem Prinzip, dass Pflanzenfresser Zugang zu Weide haben müssen, wann immer die Witterungsbedingungen, der Zustand des Bodens und die jahreszeitlichen Bedingungen dies erlauben.

Ein Schritt nach vorne – wichtige bisher offene Fachfragen beantwortet

BIO AUSTRIA hat im Verhandlungsprozess auf nationaler Ebene eindringlich praxisgerechte Lösungen für eine Reihe von offenen Fachfragen eingefordert, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben wesentlich sind. Nun liegen mit dem aktuell veröffentlichten Dokument „Fragen & Antworten“ Klärungen vor. Dies betrifft insbesondere die Weidehaltung von Tieren mit besonderen Ansprüchen wie Kälber, Kitze und Lämmer, die Durchführung von notwendigen Routinemaßnahmen rund ums Herdenmanagement sowie die Auslegung von Optimum und Maximum beim Weideausmaß je nach Haltungsform. Darüber hinaus wird auf oft gestellte Fragen, wie den Weidezugang von männlichen Rindern über 12 Monaten oder die Beweidung von Steilflächen, eingegangen. „BIO AUSTRIA wertet daher dieses Dokument als wichtigen Schritt, um für die Biobäuerinnen und Biobauern Planungssicherheit zu schaffen und eine praxistaugliche Umsetzung der Weidevorgaben auf den Weg zu bringen. Insbesondere die Berücksichtigung von veterinärmedizinischen Gründen und einer guten fachlichen Weidepraxis ist ein wichtiger Schritt nach vorne“, betont Gertraud Grabmann, Obfrau von BIO AUSTRIA.

Laufende Weidedokumentation

Laut Erlass ist die Weidehaltung am Betrieb während der Weidesaison von Anfang April bis Ende Oktober zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen müssen bei der Bio-Kontrolle vorgelegt werden. Sie bilden ab, wie die Einhaltung der Auslauf- und Weidevorgaben in der Praxis umgesetzt werden. Die Weidedokumentation ist nicht mit dem Weideplan zu verwechseln, kann aber wie oben erwähnt, für die Weideplanung herangezogen werden.  

Service von BIO AUSTRIA nutzen – BeraterInnen kontaktieren!

Wenn Sie unsicher sind, wie die Weidevorgaben auf Ihrem Betrieb umgesetzt werden können, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bio-Beratung auf. Die Bio-BeraterInnen bei Ihrem BIO AUSTRIA Landesverband unterstützen sie gerne, um eine Lösung für ihre individuellen Herausforderungen zu finden.

Weidevorgabe ab 2022

Grundsätzlich müssen ab 2022 auf Bio-Betrieben alle Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde geweidet werden. Der Umfang / das Ausmaß des Weideangebotes richtet sich dabei nach dem „Haltungssystem“, in dem das Tier / die Tiere steht / stehen. Es wird zwischen vier Haltungssystemen mit unterschiedlichem Weideausmaß (Optimum, Maximum) unterschieden:

Haltungssystem/-form Was ist umzusetzen?

A) Laufstall mit permanent zugänglichem Auslauf:

verlangt ein Optimum an Weide

Der Bewegungsaspekt auf der Weide steht im Vordergrund und nicht die Futteraufnahme. Jedenfalls muss die Weidefläche den Weidecharakter beibehalten und nicht nur Auslaufstatus haben. Überweidung, Zertrampeln des Bodens, Erosion und Umweltbelastungen sind zu vermeiden.
Für männliche Rinder (Stiere und Ochsen) > 1 Jahr im Haltungssystem A genügt der ständige Zugang zum Auslauf.

B) Laufstall ohne Winterauslauf:

verlangt ein Maximum an Weide

Der Schwerpunkt liegt neben dem Bewegungsaspekt auf der Futteraufnahme von der Weide während der Weidesaison.

C) Anbindehaltung (Rinder über 6 Monate) mit zweimal wöchentlichem Zugang zu Freigelände im Winter und immer, wenn das Weiden nicht möglich ist:

verlangt ein Maximum an Weide

Der Schwerpunkt liegt neben dem Bewegungsaspekt auf der Futteraufnahme von der Weide während der Weidesaison.

D) Ganzjährige Freilandhaltung

Die Weidehaltung muss den Ansprüchen an Futteraufnahme und Bewegung genügen.

Gründe für eine vorübergehende Weideunterbrechung

Laut EU-Bio-Verordnung und Weideerlass ist eine begründete und vorübergehende Ausnahme von der Weidehaltung möglich. Als Gründe gelten generell:

  • der Zustand des Bodens,
  • die Witterung und
  • jahreszeitliche Bedingungen wie zum Beispiel ein verzögertes Graswachstum aufgrund eines erneuten Wintereinbruches im Frühjahr, über die Wintermonate hinausgehende Schneelage, Sturm- und Unwetterereignisse, usw.,
  • aber auch veterinärmedizinische Gründe wie z. B. Tränkezeit von Jungtieren (Kälber, Kitze und Lämmer), Trockenstellen, Quarantäne, Krankheit der Tiere, Verkaufsvorbereitung, …

Kontakt für Fragen

Für allfällige Anfragen stehen Ihnen die Bio-BeraterInnen bei Ihrem BIO AUSTRIA Landesverband gerne zur Verfügung.