Aktuelles zu Weidevorgaben

aktualisiert am 14. Dezember 2021
Fragen & Antworten zu Weidevorgaben ab 2022 veröffentlicht
Im März hat das in Österreich zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz per Erlass die Weidevorgaben ab 2022 festgelegt. Die heuer geltende Übergangsregelung läuft demnach mit Ende dieses Jahres aus und wird ab 1. 1. 2022 durch die neuen Weidevorgaben ersetzt. Diese folgen dem Prinzip, dass Pflanzenfresser Zugang zu Weide haben müssen, wann immer die Witterungsbedingungen, der Zustand des Bodens und die jahreszeitlichen Bedingungen dies erlauben.
Ein Schritt nach vorne – wichtige bisher offene Fachfragen beantwortet
Bio Austria hat im Verhandlungsprozess auf nationaler Ebene eindringlich praxisgerechte Lösungen für eine Reihe von offenen Fachfragen eingefordert, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben wesentlich sind. Nun liegen mit dem aktuell veröffentlichten Dokument „Fragen & Antworten“ Klärungen vor. Dies betrifft insbesondere die Weidehaltung von Tieren mit besonderen Ansprüchen wie Kälber, Kitze und Lämmer, die Durchführung von notwendigen Routinemaßnahmen rund ums Herdenmanagement sowie die Auslegung von Optimum und Maximum beim Weideausmaß je nach Haltungsform. Darüber hinaus wird auf oft gestellte Fragen, wie den Weidezugang von männlichen Rindern über 12 Monaten oder die Beweidung von Steilflächen, eingegangen. „Bio Austria wertet daher dieses Dokument als wichtigen Schritt, um für die Biobäuerinnen und Biobauern Planungssicherheit zu schaffen und eine praxistaugliche Umsetzung der Weidevorgaben auf den Weg zu bringen. Insbesondere die Berücksichtigung von veterinärmedizinischen Gründen und einer guten fachlichen Weidepraxis ist ein wichtiger Schritt nach vorne“, betont Gertraud Grabmann, Obfrau von Bio Austria.
Ergebnisse der Fachtagung umsetzen und absichern
Auf der internationalen Fachtagung‚ Mensch und Tier im Mittelpunkt der neuen Bio-Verordnung Anfang Juni 2021 (der Verband hat bereits darüber informiert) wurden zwei wesentliche Aspekte deutlich: Das Bekenntnis dazu, dass Weidehaltung ein wesentliches Element der Bio-Tierhaltung ist – sowie die Einigkeit darüber, dass Vorgaben der EU-Verordnung auf den Betrieben unter den jeweiligen lokalen Bedingungen umsetzbar sein müssen. Diese beiden Ziele gilt es national und auf europäischer Ebene umzusetzen und abzusichern“, bekräftigt Gertraud Grabmann.
Der Weideplan 2022 im Detail
Der Weideplan ist nur einmalig zu erstellen und soll die beabsichtigte Weidepraxis für 2022 darstellen. Er ist als eine Vorausplanung anzusehen, zumal sich viele Faktoren, wie beispielsweise das Graswachstum oder die Witterung, nicht exakt voraussehen lassen. Es kann auch zu Änderungen beim Tierbestand oder bei den Flächen kommen.
Bei der Erstellung des Weideplans herrscht weitgehende Formfreiheit. Es ist also kein einheitliches Formular auszufüllen. Die LK Österreich und Bio Austria stellen aber einen Musterweideplan zur Verfügung (siehe unten).
Werden bereits alle Raufutterverzehrer am Betrieb geweidet und wird diese Weidepraxis auch im Jahr 2022 weitergeführt, so kann auch die bisherige Dokumentation wie zum Beispiel der Austriebskalender der Bio-Kontrollstellen, das Weideblatt für die ÖPUL-Weideprämie u.s.w. als Weideplan herangezogen werden.
Inhaltliche Vorgaben für den Weideplan
Der Weideplan soll einen Überblick darüber geben,
- welche Tierkategorien/Tiergruppen/Tierart voraussichtlich
- wann (Zeitraum) und
- wo (auf welcher Fläche/ welchem Feldstück)
geweidet werden. Dazu werden zuerst alle Tiergruppen (inkl. Kälber/Lämmer/Kitze unter 6 Monate) und die Flächen aufgelistet, die ab 2022 für die Weide genutzt werden sollen. Im Anschluss wird für jede Tiergruppe grob angegeben, wann sie im Zeitraum 1. April 2022 bis 31. Oktober 2022 voraussichtlich auf welcher Fläche sein wird.

Der Weideplan muss am Betrieb aufliegen und ist den Kontrollorganen bei der Bio-Kontrolle 2022 vorzulegen.
Laufende Weidedokumentation
Laut Erlass ist die Weidehaltung am Betrieb während der Weidesaison von Anfang April bis Ende Oktober zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen müssen bei der Bio-Kontrolle 2022 vorgelegt werden. Sie bilden ab, wie die Einhaltung der Auslauf- und Weidevorgaben in der Praxis umgesetzt werden. Die Weidedokumentation ist nicht mit dem Weideplan zu verwechseln, kann aber wie oben erwähnt, für die Weideplanung herangezogen werden.
Service von Bio Austria nutzen – BeraterInnen kontaktieren!
Wenn Sie unsicher sind, wie die Weidevorgaben auf Ihrem Betrieb umgesetzt werden können, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bio-Beratung auf. Die Bio-BeraterInnen bei Ihrem Bio Austria Landesverband unterstützen sie gerne, um eine Lösung für ihre individuellen Herausforderungen zu finden.
Weidevorgabe ab 2022
Grundsätzlich müssen ab 2022 auf Bio-Betrieben alle Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde geweidet werden. Der Umfang / das Ausmaß des Weideangebotes richtet sich dabei nach dem „Haltungssystem“, in dem das Tier / die Tiere steht / stehen. Es wird zwischen vier Haltungssystemen mit unterschiedlichem Weideausmaß (Optimum, Maximum) unterschieden:
Haltungssystem/-form Was ist umzusetzen?
A) Laufstall mit permanent zugänglichem Auslauf:
verlangt ein Optimum an Weide
Der Bewegungsaspekt auf der Weide steht im Vordergrund und nicht die Futteraufnahme. Jedenfalls muss die Weidefläche den Weidecharakter beibehalten und nicht nur Auslaufstatus haben. Überweidung, Zertrampeln des Bodens, Erosion und Umweltbelastungen sind zu vermeiden.
Für männliche Rinder (Stiere und Ochsen) > 1 Jahr im Haltungssystem A genügt der ständige Zugang zum Auslauf.
B) Laufstall ohne Winterauslauf:
verlangt ein Maximum an Weide
Der Schwerpunkt liegt neben dem Bewegungsaspekt auf der Futteraufnahme von der Weide während der Weidesaison.
C) Anbindehaltung (Rinder über 6 Monate) mit zweimal wöchentlichem Zugang zu Freigelände im Winter und immer, wenn das Weiden nicht möglich ist:
verlangt ein Maximum an Weide
Der Schwerpunkt liegt neben dem Bewegungsaspekt auf der Futteraufnahme von der Weide während der Weidesaison.
D) Ganzjährige Freilandhaltung
Die Weidehaltung muss den Ansprüchen an Futteraufnahme und Bewegung genügen.
Gründe für eine vorübergehende Weideunterbrechung
Laut EU-Bio-Verordnung und Weideerlass ist eine begründete und vorübergehende Ausnahme von der Weidehaltung möglich. Als Gründe gelten generell:
- der Zustand des Bodens,
- die Witterung und
- jahreszeitliche Bedingungen wie zum Beispiel ein verzögertes Graswachstum aufgrund eines erneuten Wintereinbruches im Frühjahr, über die Wintermonate hinausgehende Schneelage, Sturm- und Unwetterereignisse, usw.,
- aber auch veterinärmedizinische Gründe wie z. B. Tränkezeit von Jungtieren (Kälber, Kitze und Lämmer), Trockenstellen, Quarantäne, Krankheit der Tiere, Verkaufsvorbereitung, …
Kontakt für Fragen
Für allfällige Anfragen stehen Ihnen die Bio-BeraterInnen bei Ihrem Bio Austria Landesverband gerne zur Verfügung.