Ende der Geflügel-Stallpflicht ab dem 28. April 2021

Die Stallpflicht für Geflügel in den Geflügelpest-Risikogebieten wird mit 28. April 2021 aufgehoben.
Zugang zu Grünauslauf
Die definierten Geflügelpest-Risikogebieten werden ab 28. April 2021 aufgehoben. Dies haben Experten der AGES im Einvernehmen mit den Bundesländern und der Geflügelbranche sowie unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der Vetmeduni Vienna basierend auf einer aktuellen Risikoanalyse empfohlen. Bio-Geflügel ist daher nun wieder ständiger Zugang zu Grünauslauf zu gewähren, wann immer die Witterungsbedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben.
Vorsichtsmaßnahmen zeigten Wirkung
Insgesamt wurden vom 4. Februar bis 19. März 2021 in Österreich insgesamt 30 Wildvögel mit einer Geflügelpest-Infektion entdeckt. Um ein Übergreifen der Tierseuche in die heimischen Hausgeflügelbestände zu verhindern, wurden im Dezember 2020 Risikogebiete definiert und zusätzliche Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter verordnet. „Durch die verordneten Vorsichtsmaßnahmen konnte ein Übergreifen der Geflügelpest-Infektionen auf unsere Betriebe verhindert werden. Nun kann wieder zum Regelbetrieb zurück gekehrt werden.“, so der zuständige Bundesminister Wolfgang Mückstein.
Vorgehensweise für Oberösterreich
In einem Bezirk in OÖ ist in einem privaten Hühnerstall aktuell ein neuer Fall aufgetreten. Wie sich der Fall auf die Entscheidung auswirkt, und welche weitere Vorgehensweise für dieses Bundesland gilt, ist daher noch offen. Wir informieren, sobald es eine Entscheidung dazu gibt.
Kontakte für Rückfragen
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geflügelberatung in Ihrem Bundesland
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zur Vogelgrippe und den Risikogebieten stellt die Agentur für Ernährungssicherheit AGES zur Verfügung.