Fremder Erdeintrag – keine Auswirkung auf Bio-Status von Flächen

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Mit einem Erlass des für die Umsetzung der EU-Bio-Verordnung in Österreich
zuständigen Sozialministeriums vom 7. September 2022 war -wie berichtet- geplant
gewesen, das Vorgehen bei einem Erdeintrag in Zusammenhang mit
Naturkatastrophen neu zu regeln. Diese Bestimmung zielte darauf ab, dass Bio-
Flächen neu umgestellt werden müssen, wenn aufgrund höherer Gewalt oder
Naturkatastrophen (wie Erdrutsch, Muren oder Überschwemmungen) Fremderde eingetragen wurde.

BIO AUSTRIA hat dieses Vorhaben stark kritisiert, da es sich bei diesen Fällen nicht
um einen Betriebsmitteleinsatz handelt und eine Einflussnahme der Bio-Betriebe auf
derartige Vorgänge nicht möglich ist. Eindringlich haben wir auf die nachteiligen
Folgen für die betroffenen Bio-Betriebe hingewiesen. Nach mehreren
Stellungnahmen und Gesprächsrunden hat die zuständige Behörde nun die
gegenständliche Passage aus dem Erlass gestrichen und folgt damit der Sichtweise
von BIO AUSTRIA.

Das bedeutet, dass Bio-Flächen, die von Erdeinträgen durch
Naturkatastrophen oder höhere Gewalt betroffen sind, ihren Bio-Status
behalten und nicht neu umgestellt werden müssen.