Informationen zum Thema Mund-Nasen-Schutz

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Ein Mund-Nasen-Schutz muss an folgenden Orten getragen werden:

  • öffentliche Orte in geschlossenen Räumen, z.B. Bahnhofshallen, U-Bahnstationen etc.
  • Massenbeförderungsmittel
  • Kundenbereich von Geschäften, Museen, Bibliotheken etc.
  • Fahrgemeinschaften von nicht im selben Haushalt lebenden Personen
  • Arbeitsstätten – im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber, wenn kein Kundenkontakt; wenn Kundenkontakt, dann auf jeden Fall
  • Beim Betreten von Veranstaltungsorten in geschlossenen Räumen – Ausnahme: man befindet sich auf seinem zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplatz; TeilnehmerInnen von Schulungen, Fort- und Ausbildungen am Sitzplatz sowie für Vortragende
  • Beherbergungsbetriebe – im gesamten Bereich des Eingangs und der Rezeption
  • Gastgewerbe – bis zum Eintreffen am Verabreichungsplatz
  • Bei der Abholung vorbestellter Speisen

Hinweis: Ab 15. Juni soll die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht nur mehr für folgende Bereiche gelten:

  • In den öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken und
  • bei Dienstleistungen, wenn der Ein-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der Vorrichtung nicht zugemutet werden kann.

Über das Tragen von Mund-Nasen-Schutz am Arbeitsplatz haben ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn einvernehmlich zu entscheiden, abgesehen von jenen Betriebsstätten mit Kundenkontakt, die betreten werden dürfen. Dort herrscht sowohl für KundInnen als auch für MitarbeiterInnen Maskenpflicht.

Was ist ein Mund-Nasen-Schutz?

Unter Mund-Nasen-Schutz ist laut Ministerium eine gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektionen zu verstehen. Sollte keine Maske zur Verfügung stehen kann auch ein Schal oder ein Tuch verwendet werden.

Abgrenzung zu Schutzmasken

Nicht zu verwechseln ist der einfache Mund-Nasen-Schutz mit Schutzmasken, das sind spezielle Masken, die dem Medizinproduktgesetz unterliegen, wie beispielsweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz (z.B. OP-Masken) oder Atemschutzmasken mit Partikelfiltern verschiedener Schutzstufen.

Wozu soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?

Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) dient dem privaten Gebrauch als mechanische Barriere und soll im Rahmen des achtsamen Umgangs mit den Mitmenschen die Umgebung vor Tröpfchen die beim Sprechen, Niesen und Husten entstehen schützen. Für den MNS gibt es keine speziellen gesetzlichen Anforderungen und Prüfkriterien.

Einfacher MNS kann von jedermann selbst hergestellt werden. Sie garantieren jedoch keinen Eigenschutz vor Ansteckung und sollen zusätzlich zum Einhalten anderer Schutzmaßnahmen getragen werden.

Selbstgefertigter Mund-Nasen-Schutz

Einfache behelfsmäßige nicht zertifizierte Atemschutzmasken können auch selbst angefertigt werden. Diese selbstgenähten Masken können je nach Beschaffenheit alleine oder beispielsweise auch über einer gekauften MNS Maske getragen werden.

Bei eigenverantwortlicher Selbstfertigung einer Behelfsmaske ist jedenfalls darauf zu achten:

  • dicht gewebter Stoff, auf Kochfestigkeit achten (Wirksamkeit der Maske ist abhängig von Dichte des Stoffes)
  • der Mundschutz muss über die Nase bis hin zum Kinn reichen und eng anliegen und auch beim Sprechen müssen Nase und Mund bedeckt sein
  • kochfestes Vlies als Einlage verwenden (dies kann die Wirksamkeit erhöhen)
  • zusätzlich rostfreien Draht als Nasenbügel einnähen
  • Handhabung: nach dem Gebrauch Maske vorsichtig ausziehen – möglichst nur an den Bändern berühren und danach gründlich Hände waschen

Quelle APA/ORF.at;
Quelle: APA

Reinigung: die Maske ist trocken zu lagern und vor dem ersten Gebrauch zu waschen, nach jedem Gebrauch und mindestens einmal täglich ist die Maske zu reinigen: bei 90° Grad waschen oder in einem Wasserbad auf dem Herd mindestens 5 min. auskochen – danach entsprechend trocknen lassen!

Das Tragen einer Behelfs Mund Nasen Schutzes kann möglicherweise die Übertragungswege einer Coronavirus Infektion reduzieren. Sie stellen aber keinen Eigenschutz vor einer Infektion dar und sind nur als zusätzliche Maßnahme zu verstehen!


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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass BIO AUSTRIA keine Haftung für die Wirksamkeit, die Herstellung und die sachgerechte Verwendung der selbstgenähten Masken übernimmt.

Anleitungen zur Selbstfertigung finden Sie hier:

Mund-Nasen-Schutz-FAQs

Das Sozialministerium hat FAQs zusammengestellt, die Sie hier herunterladen können (diesen Link gibt es nicht mehr):
Empfehlungen des Sozialministeriums zum Tragen und zur Handhabe des Mund-Nasen-Schutzes – Fragen und Antworten

Beschaffung von Mund-Nasen-Schutz

Etivera hat MNS-Masken im Sortiment aufgenommen:

Schutzmasken-Initiativen der Wirtschaftskammern

Masken sind am Weltmarkt stark nachgefragt und schwer verfügbar. Immer mehr heimische Betriebe haben nun eine Produktion von Masken aufgebaut bzw. intensiviert.

Hier finden Sie auf Initiative der Landeskammern eine Übersicht über Anbieter von Schutzmasken und diversen Schutzmitteln nach Bundesländern sortiert.

Es wird ersucht, mit den Anbietern direkt Kontakt aufzunehmen.
Jede Haftung ist ausgeschlossen!

W www.wko.at/service
(dieser Link funktioniert nicht mehr)

Die Informationen werden laufend aktualisiert.