Konventioneller Teilbetrieb Rinder, Schafe und Ziegen bei BIO AUSTRIA

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Die Verschärfung der Weidevorgabe 2022 stellt einige Betriebe mit Raufutterverzehrern vor große Herausforderungen. Bis zum Beginn der neuen ÖPUL-Periode, hat die EU-Kommission daher die Sonderregelung „Konventionelle  Tierhaltung Rinder/SchafeZiegen“ im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise genehmigt.

Konventionelle Tierhaltung befristet möglich

Für Bio-Betriebe mit Rindern, Schafen und Ziegen besteht die Möglichkeit, in den Jahren 2021 und 2022 die Tiere konventionell zu halten. Diese Übergangszeit soll helfen, alle Vorkehrungen am Betrieb zu treffen, die Weidehaltung spätestens 2023 biokonform umzusetzen oder, wenn nicht möglich, den Betrieb ohne Tierhaltung neu auszurichten.

Auswirkungen auf Vermarktung, Bio-Förderung, Bio-Anerkennung

Entscheidet sich ein Bio-Betrieb für den konventionellen Teilbetrieb, so bedeutet das:

  • Milch und Fleisch haben unmittelbar ab Meldung bei der Bio-Kontrollstelle den Status „konventionell“ und sind auch konventionell zu vermarkten.
  • Rinder, Schafe und Ziegen werden nicht mehr für die Berechnung der Bio-Prämien bei Grünland und Ackerfutter berücksichtigt, das über 25 Prozent der Ackerfläche ausmacht. Die Bio-Prämie für Grünland und Ackerfutter reduziert sich dadurch von 225,- Euro pro Hektar auf  70,- Euro.
  • Die Flächen sind weiterhin biologisch zu bewirtschaften und behalten den Status „bio“. Alle pflanzlichen Produkte können biologisch deklariert und vermarktet werden.
  • Bei einem Einstieg in die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ in das geplante ÖPUL-Programm ab 2023 muss wieder der gesamte Betrieb biologisch bewirtschaftet werden. Das gilt für die Flächen und Tierhaltung. Die Tiere müssen dann erneut die Umstellungszeit durchlaufen. Bei Milch beträgt die Umstellungszeit sechs Monate, bei Rindern zur Fleischvermarktung ¾ ihrer Lebenszeit, mindestens jedoch 12 Monate.

Bei Schafen und Ziegen dauert die Umstellungszeit für Milch und Fleisch sechs Monate.

  • Am Mehrfachantrag 2021 ist bei der Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise der Punkt „Konventionelle Tierhaltung Rinder/Schafe/Ziegen“ anzukreuzen.

Sonderregelung konventioneller Teilbetrieb Rinder/Schafe/Ziegen bei BIO AUSTRIA für 2021 und 2022

Der Bio-Gesamtbetrieb ist ein Herzstück bei BIO AUSTRIA. Er ist ein wichtiges Argument, die Bio-Landwirtschaft glaubwürdig gegenüber den Konsumenten darzustellen. BIO AUSTRIA Betriebe, die einen konventionellen Teilbetrieb Rinder/Schafe/Ziegen beantragen, halten daher folgende Regelungen ein:

  • Haltung: Es gelten weiterhin alle Vorgaben von Bio und BIO AUSTRIA, außer:
    • Weidevorgabe in den Jahren 2021 und 2022
    • Auslaufüberdachung für die Kälber
    • VIS-Antrag und behördliche Genehmigung für die Anbindehaltung
  • Bio-Fütterung:  die Rinder, Schafe und Ziegen erhalten ausschließlich Bio-Futter. Das gilt für Grundfutter sowie auch für Kraftfutter (Einzelkomponenten und Mischfutter), Mineral- und Ergänzungsfuttermittel.
  • Eingriffe: Enthornung, Nasenring und Schwanzkupieren erfolgen laut Bio-Vorgabe, jedoch ohne VIS-Antrag und behördliche Genehmigung.
  • Tierzukauf: entspricht den Bio-Richtlinien
  • Tierbehandlung: konventionell, keine doppelten Wartefristen

Schritt für Schritt zur Entscheidung

  • Wägen Sie In einem Gespräch mit einem Berater oder einer Beraterin Ihres BIO AUSTRIA Landesverbandes  mögliche Konsequenzen der Beibehaltung des Bio-Gesamtbetriebes oder eines Umstieges auf  konventionellen Teilbetrieb Rinder/Schafe/Ziegen ab. Nutzen Sie dieses Gespräch auch dafür, ausführlich über die Umsetzung der Weidevorgaben auf Ihrem Betrieb zu diskutieren. So bekommen Sie eine gute Grundlage für Ihre Entscheidung.
  • Kontaktieren Sie Ihre Molkerei bzw. Ihre bisherigen Fleisch-Vermarktungspartner und klären Sie, ob diese bereit sind, auch die konventionellen Produkte abzunehmen.
  • Sprechen Sie auch mit Ihrer Bio-Kontrollstelle über mögliche Auflagen im Bereich der Aufzeichnung, Kennzeichnung und Vermarktung der Produkte, Lagerung vom Wirtschaftsdünger etc. durch den konventionellen Teilbetrieb.
  • Wenn Sie sich letztlich für den konventionellen Teilbetrieb Raufutterverzehrer entschließen, dann informieren Sie umgehend Ihre Bio-Kontrollstelle, Ihre Molkerei und Ihren Fleischvermarkter von diesem Schritt. Ab Meldung bei der Kontrollstelle ist Ihre gesamte Tierhaltung konventionell.
  • Bei BIO AUSTRIA fordern Sie bitte das Formular „Konventioneller Teilbetrieb Raufutterverzehrer bei BIO AUSTRIA“ an und schicken es ausgefüllt zurück.
  • Kreuzen Sie am Mehrfachantrag 2021 bei der ÖPUL-Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise den Punkt „Konventionelle Tierhaltung Rinder/Schafe/Ziegen“ an.

Fragen & Antworten zum konventionellen Teilbetrieb Rinder/Schafe/Ziegen

Ist es möglich, die Rinder im Rahmen des konventionellen Teilbetriebes zu halten, die Schafe jedoch weiterhin nach allen Bio-Vorgaben?

Nein, bei einer Teilnahme an dieser Maßnahme gelten alle Raufutterverzehrer am Betrieb, d.h. Rinder, Schafe und Ziegen, als konventionell gehalten, unabhängig davon ob beispielsweise bei den Schafen alle Bio-Vorgaben eingehalten werden und bei den Rindern nicht. Es ist daher nicht möglich, auf einem Betrieb konventionelle Kuhmilch und Bio-Schaffleisch zu erzeugen.

Gibt es Fristen für die Meldung des konventionellen Teilbetriebes Rinder/Schafe/Ziegen?

Ein wichtiger Termin, wenn Sie 2021 umsteigen wollen, ist die Abgabe des Mehrfachantrages 2021. Auf diesem muss der Unterpunkt „Konventionelle Tierhaltung Rinder/Schafe/Ziegen“ angekreuzt werden. Die Meldung bei der Bio-Kontrollstelle ist umgehend zu machen, sobald die Entscheidung getroffen wurde, jedenfalls vor der Bio-Kontrolle 2021. Und bei BIO AUSTRIA ist das Formular „Konventioneller Teilbetrieb Rinder/Schafe/Ziegen“ ebenfalls umgehend anzufordern und die Maßnahme zu beantragen.

Ist es möglich, den konventionellen Teilbetrieb Rinder/Schafe/Ziegen erst im nächsten Jahr, d.h. für 2022, zu beantragen und heuer noch den Gesamtbetrieb biologisch zu führen?

Ja, das ist möglich. Wenn die Weidevorgabe 2021 erfüllt werden kann, ist heuer die Teilnahme an „Konventionelle Tierhaltung Rinder/Schafe/Ziegen nicht erforderlich. Sie bewirtschaften heuer dann weiterhin Ihren Gesamtbetrieb biologisch.  Sollten Sie 2022 Probleme haben, die derzeit noch nicht bekannte Weidevorgabe einzuhalten, dann können Sie die konventionelle Tierhaltung auch nur am Mehrfachantrag 2022 beantragen.

Bei Fragen zum konventionellen Teilbetrieb Rinder/Schafe/Ziegen kontaktieren Sie Ihren Berater, Ihre Beraterin in Ihrem BIO AUSTRIA Landesverband. Weitere Informationen und das BIO AUSTRIAFormular für die Antragstellung erhalten Sie unter staging.BIO AUSTRIA.at.

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Kontakt

  • DI Doris Hofer M.A.

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft
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  • Dr. Ruth Bartel-Kratochvil

    BIO AUSTRIA, Leitung Landwirtschaft
    Leitung Referat Bildung
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