Kurzinfo: Gespräch mit der EU-Kommission

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© BIO AUSTRIA / Stefanie Golser

zu BIO 2021

  • Das Gespräch verlief konstruktiv und die Stellungnahme Österreichs konnte erläutert werden
  • In den nächsten Wochen wird das offizielle Antwortschreiben der Kommission erwartet, welches detailliertere und gesicherte Informationen zu den offenen Punkten beinhalten wird.

Folgende Themen können bis dato als gesichert angenommen werden:

Kontrollen von Einzelhandelsfilialen:

  • Die Europäische Kommission besteht auf eine durchgehende Zertifizierung sowie Kontrollen der Einzelhandelsfilialen, welche umzusetzen sind.
  • Ab 01. 01.2021 benötigt jede Einzelhandelsfiliale ein eigenes Zertifikat, ein Kontrollvertrag mit der Zentrale ist jedoch ausreichend. Die Tiefe der Kontrolle in den Filialen kann jedoch in Abhängigkeit vom Risiko stattfinden.

Eingriffe – Enthornung und Kupieren:

  • Ausgewählte Eingriffe können auch in Zukunft durchgeführt werden. Wobei die Regeln des Tierschutzgesetzes zu berücksichtigen sind, welche z.B. bei der Enthornung der Rinder die Sedierung und Lokalanästhesie durch den Tierarzt vorsieht.
  • Dafür bedarf es jedoch einer einzelbetrieblichen Genehmigung durch die zuständigen Behörden.
  • Mit Anfang 2020 haben die betroffenen Tierhalter diesen Antrag an die jeweils zuständige Landesbehörde zu stellen.

Weidehaltung:

  • Ab dem Jahr 2020 muss jeder Bio-Betrieb, der Rauhfutterverwerter (Rinder, Schafe, Ziegen oder Pferden) hält, den Tieren Zugang zur Weide ermöglichen.
  • Ab 2020 werden jedenfalls die bisherigen Kriterien bei der Berechnung der Weideverpflichtung entfallen:
    • Die Entfernungen und die Erreichbarkeiten der Weideflächen können nicht mehr berücksichtigt werden.
    • Ackerflächen werden bis zu einem bestimmten Prozentsatz in die weidefähigen Flächen miteinbezogen.
  • Es ist davon auszugehen, dass auf jedem Betrieb bereits ab 2020 ein überwiegender Teil der Tiere auf der Weide gehalten werden muss.
  • Für die Betriebe ist es sehr wichtig, dass sie die Möglichkeit bis zum 16. Dezember 2019 in die ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz-Weide“ einzusteigen, welche eine Leistungsabgeltung für die Weidehaltung für das Jahr 2020 und darüber hinaus ermöglicht, nutzen.
  • Weitere Anmerkungen zur Weidehaltung, welche insbesondere für die Beurteilung ab 2021 relevant sind, erwartet man mit Vorliegen des Antwortschreibens der Kommission.
  • Dasselbe gilt für die endgültigen Anforderungen für die Ausgestaltung des Freigeländes bzw. des Auslaufs.