Neue EU-Bio-VO: Aktueller Stand

Gertraud Grabmann in Brüssel
© BIO AUSTRIA
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Die neue EU-Bio-Verordnung wird ab 1. Jänner 2021 gültig. Aktuell wird das neue Bio-Basis-Recht durch zahlreiche Regelungen, sogenannte Durchführungsbestimmungen, konkretisiert, um die Umsetzung der Vorgaben in der Praxis zu definieren.

Der letzte Entwurf der EU-Kommission über die Vorschriften im Bereich der Produktion enthielt einige problematische Regelungen und hat daher für Aufsehen gesorgt. BIO AUSTRIA und zahlreiche andere Bio-Verbände bewerteten ihn als ungeeignet, da er zu Rückschritten im Bereich des Tierwohls geführt hätte und die Entwicklung von Bio insgesamt behindert statt unterstützt hätte. Große Knackpunkte waren die erhöhten Auslaufflächen für tragende und ferkelführende Sauen, die fehlende rechtliche Verankerung der „Summenregel“ für Stallbauten, die Nicht-Anrechenbarkeit der Veranda bei Geflügel und zu kurze Übergangsfristen.

Kritik zeigt Wirkung

Im Jänner wurde aufgrund der Kritik an den geplanten Regelungen nun in Brüssel ein Fachgespräch zu den Auswirkungen der Produktionsvorschriften im Bereich der Bio-Tierhaltung abgehalten. Dazu eingeladen hatte die Vertretung des Freistaates Bayern in der EU. Bei der Veranstaltung übermittelten die Bio-Verbände ihre gravierenden Bedenken und Forderungen dem zuständigen Vertreter der EU-Kommission, Nicolas Verlet. Auch die Obfrau von BIO AUSTRIA, Gertraud Grabmann, nahm an der Veranstaltung Teil und erläuterte dem EU-Vertreter in einem Vortrag die Position der österreichischen Bio-Produzenten. BIO AUSTRIA hatte dies im Vorhinein auch mit Vertretern der Branche abgestimmt.
Die breite Kritik und intensiven Gespräche, bei denen BIO AUSTRIA eine wesentliche Rolle spielte, zeigten nun Wirkung. So vertagte die EU-Kommission die Entscheidung über die Tierhaltungsregeln in der neuen EU-Bio-Verordnung auf Anfang März. Ursprünglich war diese für den 21. Januar angesetzt. Dadurch wurde Zeit für notwendige Nachbesserungen geschaffen.

Konkrete Verbesserungen

Mit dem Vorbehalt, dass die Vorgaben für Schweine, Geflügel und Rinder noch beraten und beschlossen werden müssen, sehen die Eckpunkte der neuen Regeln in der EU-Bio-Verordnung ab 2021 aktuell so aus:

  • Auslaufflächen in der Bio-Schweinehaltung: Grundsätzlich sollen die Regeln für die Bio-Schweinehaltung nicht verändert werden. Auch die Vorgaben für tragende und ferkelführende Sauen bleiben gleich. Hier waren zwischenzeitlich Änderungen vorgesehen. Gleich bleiben auch die Vorgaben zu Stall- und Auslaufflächen.
    Summenregel: Die EU-Kommission erkennt an, dass es innovative, besonders tiergerechte Haltungsformen gibt, die das Bio-Recht bisher nicht ausreichend abbildet. Dazu gehören Stallsysteme, bei denen die Funktionsbereiche von Stall und Auslauf nicht klar getrennt sind. Der europäische Gesetzgeber bietet an, die Tierhaltungsregeln 2021 erneut und mit Blick auf die innovativen Bio-Haltungssysteme bei Schweinen zu beraten.
    Noch nicht abgesichert ist, dass diese Systeme auch für Rinder, Schafe und Ziege bewertet und beraten werden – BIO AUSTRIA setzt sich für diese rechtliche Absicherung weiterhin ein.
  • Anrechenbarkeit Veranda in der Bio-Geflügelhaltung: Mit den bisherigen Entwürfen der Kommission, wäre die Veranda nicht mehr auf die Stallfläche anrechenbar gewesen. Das hätte bedeutet, dass es künftig keinen Anreiz mehr gegeben hätte, in die Errichtung eines solchen für das Tierwohl wesentlichen Bereiches zu investieren. Auch hätten diese Änderungen in den Vorgaben empfindliche ökonomische Auswirkungen gehabt. Im letzten Entwurf wurde dies nun weitestgehend berücksichtigt. Es darf ein „Außenbereich, der teilweise isoliert ist“ an die Stallfläche angerechnet werden. Dazu muss dieser Bereich rund um die Uhr zugänglich und einen gewissen Schutz vor klimatischen Einwirkungen bieten. Die detaillierten Anforderungen werden noch diskutiert und müssen noch beschlossen werden.

Übergangsfristen verlängert, aber noch nicht ausreichend.

Die Übergangsfristen, in denen Landwirte ihre Stallsysteme anpassen müssen, wurden teilweise auf acht Jahre verlängert. In Anbetracht der Abschreibungsfristen der Betriebe, reicht das aber nicht aus. BIO AUSTRIA setzt sich daher gemeinsam mit deutschen Verbänden, etwa dem Dachverband BÖLW, weiter für längere Fristen ein.
Die aktuellen Verbesserungen sind insgesamt durchaus begrüßenswert. Aber BIO AUSTRIA setzt sich weiterhin sowohl auf EU-Ebene als auch national intensiv für praxistaugliche Bestimmungen und Verbesserungen ein.