ÖPUL 2023: Biodiversitätsauflagen im Grünland

Grünland
© Bergmüller

Im laufenden ÖPUL-Programm müssen auch Bio-Betriebe sieben Prozent der gemähten Grünlandfläche als Biodiversitätsflächen anlegen. Wir geben Antworten auf wichtige Fragen.

Diese Regelung gilt ab zwei Hektar gemähter Grünlandfläche, Bergmähder sind davon ausgenommen.

Auf Feldstücken mit mehr als 5 ha gemähten Flächen (ohne Bergmähder) sind am Feldstück Biodiversitätsflächen von in Summe zumindest 0,15 ha anzulegen. Die Flächen können am Feldstück entweder auf einem einzigen Schlag oder auf mehreren Schlägen verteilt angelegt sein.

Diese Verpflichtung gilt erst ab 10 ha gemähter Grünlandfläche am Betrieb.

Welche Grünlandflächen können als Biodiversitätsflächen angerechnet werden?

Flächen aus den Maßnahmen „Naturschutz“ und „Natura 2000 und andere Schutzgebiete – Landwirtschaft“, sind anrechenbar, sofern es sich um Grünlandflächen mit Schnittzeitpunktauflage handelt.

Weiters können Flächen in der Maßnahme „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ angerechnet werden, sofern diese Grünlandflächen einem bestimmten Lebensraumtyp laut Projektbestätigung zugeordnet sind. Die anrechenbaren Flächen sind im ÖPUL-Informationsblatt auf der Website www.ama.at „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ zu finden.

Welche Maßnahmen im Grünland zählen als Biodiversitätsflächen?

Jährlich kann aus vier Varianten ausgewählt werden. Die Grünland-Biodiversitätsfläche ist gemäß den angeführten Bedingungen zu bewirtschaften und mit dem entsprechenden Code im Mehrfachantrag zu kennzeichnen (siehe Grafik).

Bis wann muss ich mich für eine oder mehrere Varianten entscheiden?

Bis zum 17. April 2023 müssen die gewählten Varianten in Form einer Korrektur zum Mehrfachantrag nachgereicht werden. Die Lage der Biodiversitätsfläche(n) wird mit dem entsprechenden Code der gewählten Variante in der Feldstückliste angegeben.

Welche Bewirtschaftungsauflage ist bei allen Varianten zu beachten?

Bei jeder der vier angebotenen Varianten hat eine Mahd mit Verbringung des Mähgutes zumindest einmal jährlich zu erfolgen.
Eva Marthe, BIO AUSTRIA Bundesverband

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  • DI Eva Marthe

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
    Qualitätsmanagement Landwirtschaft
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Übersicht über die vier möglichen Varianten:

Erste Nutzung frühestens mit der zweiten Mahd

Code DIVSZ

Nutzung

  • Erste Mahd/Weide frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen oder als einmähdige Wiese (ohne Bergmähder) bewirtschaften.
  • Frühestens ab 15. Juni, jedenfalls ab 15. Juli ist eine Nutzung/Mahd zulässig.
  • Häckseln ist frühestens nach der ersten Nutzung erlaubt.
  • Der frühestmögliche beziehungsweise jedenfalls mögliche Termin kann aufgrund der phänologischen Beobachtungen unter www.mahdzeitpunkt.at um bis zu 10 Kalendertage nach vorne verlegt werden.

Befahren

  • Befahren möglich

Düngung

  • keine Düngung vor der ersten Nutzung

Nutzungsfreier Zeitraum

Code DIVNFZ

Nutzung

  • nach der ersten Mahd/Weide mindesten neun Wochen (63 Tage) nutzungsfreier Zeitraum
  • jedenfalls zwei Nutzungen pro Jahr
  • Der Zeitpunkt der ersten beziehungsweise darauffolgenden zweiten Nutzung (Weide/Mahd) ist zu dokumentieren.

Befahren

  • kein Befahren während des nutzungsfreien Zeitraumes, überqueren jedoch zulässig

Düngung

  • keine Düngung während des nutzungsfreien Zeitraumes

Belassen von Altgrasflächen

Code DIVAGF

Nutzung

  • letzte Mahd/Weide am 15. August
  • verpflichtende Teilnahme an der Maßnahme „Erste Nutzung frühestens mit zweiter Mahd“ mit Code DIVSZ im Folgejahr

Befahren

  • kein Befahren ab letzter Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung im Folgejahr, Überquerung zulässig

Düngung

  • keine Düngung ab letzter Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung im Folgejahr

Neueinsaat mit regionaler Saatgutmischung

Code DIVRS

Anlage

  • nur Flächen mit Grünlandzahl ≥ 30 und Neigung < 18 %
  • Einsaat von regionalem Saatgut (mindestens 30 Arten aus sieben Familien) lt. Artenliste ÖPUL 2023 bis spätestens 15. Mai

Nutzung

  • erste Mahd/Weide frühestens ab 15. Juli, maximal zwei Nutzungen im Jahr (ausgenommen Reinigungsschnitt im ersten Jahr)
  • Häckseln ist nicht zulässig.

Befahren

  • Befahren ist möglich.

Düngung

  • nur Festmist/Festmistkompost