Verlängerung von Fristen wegen Covid-19

@pixabay.com_Gerd Altmann_
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Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 auf die Einhaltung von Fristen, insbesondere bei Antragstellungen, abzufedern, wurden für land-und forstwirtschaftliche Betriebe Fristverlängerungen geschaffen:

Für folgende Bereiche gelten Erleichterungen:

Mehrfachantragstellung

Beratungen und technische Hilfestellungen durch die Landwirtschaftskammer bei Mehrfachantragstellungen bleiben bis auf Weiteres eingeschränkt.

Um Bäuerinnen und Bauern das fristgerechte Stellen der Anträge zu erleichtern, wurde die Frist für das Antragsjahr 2020 bis 15. Juni 2020 verlängert. Ebenso wurde die Frist für (kürzungsfreie) Antragsänderungen bis 30. Juni 2020 verlängert.

Direktzahlungen und Junglandwirte

Die Frist für die Anträge auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen und Anzeigen zur Übertragung von Zahlungsansprüchen wurde ebenfalls bis zum 15. Juni 2020 verlängert .

In begründeten Fällen kann für den erforderlichen Nachweis der beruflichen Qualifikation bei Junglandwirten eine zusätzliche Nachfrist von sechs Monaten (in Summe also maximal 3,5 Jahre) gewährt werden.

Rinderkennzeichnungsverordnung

Noch vorhandene herkömmliche Ohrmarken können über den 30. April 2020 hinaus verwendet werden.

Sind die Restbestände aufgebraucht bzw. die technischen Probleme behoben, müssen die elektronischen Ohrmarken verwendet werden.

Schulmilch-, Schulobst- und Schulgemüseprogramm

Die Antragsfristen auf Beihilfen werden für noch nicht ausgeschöpfte Geldmittel bis 30. Juni 2020 verlängert.

Für Anträge von begleitenden Maßnahmen wie Verkostungen oder Kommunikationsmaßnahmen etc. wurde die Frist auf 30. Mai 2020 verlängert.

Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich

Bei Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, zB. Pandemien wie COVID-19, können Beihilfeanträge zu Umstellung oder Umstrukturierung von Rebflächen oder Investitionen auch noch nach der vorgesehenen Frist akzeptiert werden.

Quelle: Bundesministerium Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie Österreichische Landwirtschaftskammer