Weideplan – erneute Verschiebung!

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In Österreich laufen nach wie vor die Verhandlungen mit der EU wegen dem Prüfverfahren zur Umsetzung der Bioverordnung. Leider gibt es dazu noch keine verbindlichen Lösungen, was vor allem beim Thema „Weideplan 2021“ für Verunsicherung unter den Biobauern sorgt.

Nachdem im Sommer eine Verschiebung der Frist für die Erstellung des Weideplans für 2021 durchgeführt wurde, wurde mit Ende September diese vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erneut verschoben. Die Frist für die Erstellung des Weideplans für Biobetriebe mit Pflanzenfresser (Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden) für das Jahr 2021 ist demnach der 30. November 2020. Dem Erlass des Ministeriums vom 21. Jänner 2020 zufolge ist der Weideplan der jährlichen Kontrolle ab 1. Jänner 2021 vorzulegen. Grund für die erneute Verlängerung ist, dass die Gespräche mit der Europäischen Kommission im Rahmen des laufenden EU-Pilotverfahrens zum Thema Weide noch nicht abgeschlossen sind. Der Erlass Jahres bestimmt, dass der Weideplan 2021 die umfassten Tiere, die Weidefläche sowie die Weideperiode beinhalten muss. Da allerdings keine konkreten Regelungen bekannt sind, fehlt die Grundlage zur Erstellung des Weideplans.

Im Raum steht eine Weiterführung der diesjährigen Weideregelung im kommenden Jahr (50 % des RGVE-Bestandes oder 1 RGVE/ha weidefähiges Grünland) und keine Verschärfung der Vorgaben. Dadurch wäre auch die Umsetzung der Weide an den voraussichtlichen Geltungsbeginn der neuen EU-Bioverordnung angepasst.

Den Betrieben wird empfohlen, ihre Weideaufzeichnungen tagesaktuell wie bisher zu führen und für die Kontrolle bereit zu halten. Die Weideaufzeichnungen von 2020 stellen dann die Grundlage für das kommende Weidejahr dar.

Bei Fragen hilft Ihnen das Biozentrum Kärnten sehr gerne weiter.

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