Insekten als Lebensmittel

Für Bio noch nicht einsetzbar.

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Derzeit (Stand 03.2023) sind vier Insektenarten als neuartige Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelzutat gemäß der Novel Food Verordnung (EU) 2015/2283 zugelassen. Für Bio-Lebensmittel gilt das bisher nicht.

Dürfen Insekten in Bio-Lebensmittel eingesetzt werden?

Nein, derzeit noch nicht. Neuerdings sind 4 Insektenarten in der EU zwar grundsätzlich als Lebensmittel zugelassen, aber noch nicht als Bio-Lebensmittel und Bio-Futtermittel einsetzbar. In der neuen EU-Bio-Verordnung fehlen noch die dafür notwendigen Produktionsbestimmungen, welche aber derzeit ausgearbeitet werden. Ein entsprechender Entwurf der Kommission liegt bereits vor – die neuen Produktionsbestimmungen sollten geplanter Weise per Ende 2023 verabschiedet werden.

Warum wurden Insekten als Lebensmittel zugelassen?

Insekten sind eine sehr nahrhafte Nahrungsquelle mit hohem Fett-, Protein-, Vitamin-, Faser- und Mineralstoffgehalt. Sie werden als Proteinquelle mit Zukunftspotenzial betrachtet, um die wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. Zugleich ist die Insektenzucht umwelt- und klimafreundlicher als die herkömmliche Tierzucht, da Insekten weniger Platz, Futtermittel und Wasser benötigen als zum Beispiel Rinder, Schweine und Hühner. Ihre Aufzucht verursacht geringere Emissionen. Aufgrund der steigenden Kosten für tierisches Eiweiß, der unsicheren Ernährungslage, der Umweltbelastungen, dem Bevölkerungswachstums und der zunehmenden Nachfrage nach Eiweiß werden vermehrt alternative Lösungen zur konventionellen Tierhaltung gesucht. Derzeit sind Lebensmittel mit Insekten EU-weit als Nischenprodukte anzusehen, stellen allerdings einen wichtigen Forschungsbereich dar.

Welche Insekten wurden bisher zugelassen?

Im Juni 2021 wurde als erste Insektenart der Mehlkäfer (Tenebrio molitor Larve) zugelassen. Es folgten die die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) im November 2021 und die Hausgrille (Acheta domesticus) im Februar 2022. Zuletzt wurden die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) sowie das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille im Jänner 2023 zugelassen. 

Alle Zulassungen sind auf der Homepage der EU-Kommission für Novel Food zu finden.

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Die Zulassung des Mehlkäfers umfasst derzeit dessen getrocknete Larven. Wanderheuschrecken und Hausgrillen (Heimchen) sind in gefrorener, getrockneter und pulverartiger Form zugelassen – Hausgrillen dürfen neuerdings auch als teilweise entfettetes Pulver in Verkehr gebracht werden. Der neu zugelassene Getreideschimmelkäfer darf im Larvenstadium in gefrorener und getrockneter Form sowie als daraus produziertes Pulver und gefrorene Pasten eigesetzt werden.

Wie müssen diese Lebensmittel gekennzeichnet werden?

Sind Insekten nach zugelassener Form oder daraus gewonnene Produkte in Lebensmitteln enthalten, muss dies gekennzeichnet und die Insekten in der Zutatenliste angeführt sein – und zwar mit dem lateinischen und deutschen Namen. Ein Beispiel wäre „Gefrorene Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“. Darüber hinaus müssen die Produkte einen Hinweis tragen, dass allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere sowie Hausstaubmilben möglich sind.

Welche Lebensmittel können Insekten enthalten?

Aufgrund der derzeit noch aufwändigen und kostspieligen Herstellung von Insekten als Lebensmittel und die verpflichtende Kennzeichnung sowie die damit einhergehende Transparenz kann ausgeschlossen werden, dass Insekten wahllos in Lebensmitteln beigemengt werden und dadurch ungewollt an KonsumentInnen geraten. 

Bisher herrscht wenig Akzeptanz für Insekten als Lebensmittel. Trotz einiger Vorreiterprodukte sind Insekten im österreichischen Einzelhandel und in Restaurants bisher nur vereinzelt anzutreffen. Marktanalysen zufolge wird der Absatzmarkt auch in nächster Zeit nicht rasant wachsen.

Insektenpulver
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Im Rahmen der Zulassung wurde festgelegt, in welchen Lebensmittelkategorien Insekten(-mehl/-pulver) eingesetzt werden dürfen. Dabei müssen die jeweiligen festgelegten Höchstmengen eingehalten werden, um ein sicheres Lebensmittel zu gewährleisten.

Derzeit sind Produkte wie etwa frittierte gewürzte Heuschrecken oder die süße Form in Schokolade/Honig, oder auch Proteinriegel, in welchen Insekten gemahlen als Insektenmehl zum Einsatz kommen, zu finden.

Wie wird in Österreich eine sichere Inverkehrbringung von Lebensmittel mit Insekten gewährleistet

Bei essbaren Insekten handelt es sich um Lebensmittel, definiert entsprechend der EG-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 gem. Art. 2. In Österreich gilt für UnternehmerInnen, die diese Tiere in Verkehr bringen wollen, der Rechtsrahmen des österreichischen Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Die LebensmittelunternehmerInnen sind auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen verantwortlich dafür, dass die Lebensmittel oder Futtermittel den Anforderungen des Lebensmittelrechts entsprechen.

Die Verordnung (EU) 2017/625 sieht amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel EU-weit vor. Auf nationaler Ebene werden auf Basis des LMSVG amtliche Kontrollen festgelegt. Die Kontrollen erfolgen geplant unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips und des risikobasierten Ansatzes und mit dem Ziel, Lebensmittelsicherheit und Schutz der VerbraucherInnen vor Irreführung zu gewährleisten.

Der Import aus Drittstaaten von Insekten, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, ist nur dann zugelassen, wenn diese Lebensmittel ihren Ursprung in den im Anhang XV der VO (EU) 2021/405 gelisteten Drittländern haben und aus diesen versandt werden. Derzeit sind dies Kanada, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Thailand, Vietnam und Südkorea.

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