Antrag auf Genehmigung eines Futtermittelimportes für Bauern

Bio Austria Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen Futtermittel importieren.
Ein Importantrag ist notwendig für:
- Ackerkulturen, bei welchen die ganze Pflanze geerntet wird z.B.: Luzerneheu, Silomais oder Getreideganzpflanzen frisch, siliert und getrocknet (Pellets ausgenommen)
- Kleie
Ein Importantrag ist nicht notwendig für:
- Futter von Dauerwiesen
- Stroh
- Zuckerrübenschnitzel
- Futterrübe
- Kartoffel
- Trebern
- Mineralfutter
- Ergänzungsfutter
- Futtermittelzusatzstoffe
- Vollmilchpulver
- Zucker als Futtermittel (Bienen)
- Bio-Kraftfutter-Einzelkomponenten und Pellets von Ackerfutter und Ackerkulturen aus dem Ausland
Beim Zukauf von Bio-Kraftfutter-Einzelkomponenten (Getreide, Mais, Körnerleguminosen usw.) und Pellets aus Ackerfutter und Ackerkulturen (Maispellets, Luzernepellets,…) aus dem Ausland ist eine Zulassung durch den Verkäufer erforderlich.
Den Antrag für die Zulassung finden Sie hier.