Checkliste Vorsorgemaßnahmen in der Bio-Landwirtschaft

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Seit 1. Jänner 2022 müssen Bio-Betriebe Vorsorgemaßnamen treffen, um eine Verunreinigung mit nicht zugelassenen Stoffen zu vermeiden. Zur leichteren Umsetzung wurde eine Checkliste „Vorsorgemaßnahmen“ erarbeitet, eine neue Version liegt nun vor.

BIO AUSTRIA hat sich für eine Erleichterung der Informationspflicht bei „Gefahr durch Abdrift“ (Punkt 2 in der Checkliste) für Bio-Betriebe und für eine rechtzeitige Umsetzung in der Vegetationsperiode 2023 eingesetzt. Mit Erfolg – von den zuständigen Stellen wurde eine digitale Lösung über den ÖPUL Bio-Layer im INSPIRE Agraratlas erarbeitet.

Wie wird die Informationspflicht bei Gefahr durch Abdrift (Punkt 2 in der Checkliste) umgesetzt?

  • Digital im INSPIRE Agraratlas: Wird für eine Fläche die ÖPUL Bio-Maßnahme beantragt, wird sie im INSPIRE Agraratlas automatisch anonymisiert öffentlich ausgewiesen. Durch die Beantragung der ÖPUL Bio-Maßnahme erfüllen Bio-Betriebe somit ihre Informationspflicht. Als Nachweisdokumente dienen das Deckblatt und die Feldstückliste des aktuellen MFAs.
  • Andere Möglichkeiten: Für Bio-Flächen, die nicht mit der ÖPUL Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ belegt sind, stehen die anderen Informationsmöglichkeiten (mündlich, schriftlich etc.) zur Verfügung (siehe Checkliste „Vorsorgemaßnahmen“).

Bis wann ist die Informationspflicht zu erfüllen?

Die Information der Grundstücksnachbarn ist jeweils im ersten Jahr der ÖPUL-Periode möglichst zu Beginn der Vegetationsperiode zu erneuern. Das heißt, alle Bio-Betriebe müssen 2023 ihrer Informationspflicht nachkommen.

Bei einer Änderung (Bewirtschaftungsform, Bewirtschafterwechsel, Neueinstieg, Flächenzugänge) soll die Information möglichst zu Beginn der jeweiligen Vegetationsperiode, spätestens aber bis zur zweiten Vegetationsperiode erfolgen. Wurde die bisher verfügbare Checkliste bereits ausgefüllt, ist sie um die Änderungen anzupassen.

Muss die Checkliste noch einmal ausgefüllt werden?

Nein, wer die bisherige Checkliste schon ausgefüllt hat, braucht die neue Version nicht noch einmal ausfüllen! Wer die Möglichkeit der digitalen Erfüllung der Informationspflicht über den INSPIRE Agraratlas nutzen möchte, kann dafür einen Vermerk (Nachweis über MFA-Antrag) auf der alten, bereits ausgefüllten Version der Checkliste anführen.

Die Checkliste kann bei der Bio-Kontrolle zum Nachweis der Vorsorgemaßnahmen vorgelegt werden.

Wie wird die Checkliste ausgefüllt

  • Bei jedem Punkt wird erklärt, wodurch ein Risiko entstehen kann.
  • Um zu überprüfen, ob das Risiko besteht, wird eine Frage zum Betrieb gestellt.
  • Es sind weiters beispielhaft Bereiche aufgelistet, in denen das Risiko häufig auftritt.

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Kontakt

  • DI David Luger

    BIO AUSTRIA, Landwirtschaft
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