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Bei der Auswahl und Menge von Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Für Bio Austria Betriebe kommt neben der Düngeregelung laut EU-Bio-Verordnung und nationalen Vorgaben wie zum Beispiel der „Sachgerechten Düngung“ auch die Zukaufsregelung gemäß Bio Austria Richtlinie zum Tragen. Weiters gilt mit 2015 die Einschränkung für erlaubte Dünger siehe auch Bio Austria Düngungsrichtlinie.
Um mögliche Probleme bei der Kontrolle zu vermeiden, übernimmt die Abteilung Qualitätssicherung von Bio Austria die Berechnung von Düngemittelzukäufen für Bio Austria Betriebe und genehmigt diese.
Bio Austria Betriebe müssen vor einem Zukauf von stickstoffhaltigen konventionellen Düngemitteln und beim Zukauf von Agrogasgülle ein Ansuchen mit nachstehendem Formular an das Bio Austria Büro stellen. Für Düngemittel biologischer Herkunft ist seit dem Jahr 2017 kein Ansuchen mehr notwendig. Darunter fallen alle Bio-Wirtschaftsdünger wie Mist, Gülle, Jauche und weitere organische Düngemittel wie zum Beispiel Raps- oder Kürbiskernkuchen aus biologischer Landwirtschaft. Weiters bedarf es keiner Genehmigung bei konformen Zukaufdüngern für Topfkulturen. Bitte beachten Sie aber auf alle Fälle die Dokumentationsvorgaben der Kontrollstelle.
Für die Berechnung werden folgende Werte herangezogen: