Düngervereinbarung

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Wenn ein Betrieb mehr als 170 kg/N aus seinem eigenen Betrieb produziert, dann benötigt er mit einem anderen Betrieb eine Düngervereinbarung.
Diese Vereinbarung zum Düngertausch ist von der zuständigen Kontrollstelle zu genehmigen.
Der Düngerlieferant verpflichtet sich, dem Düngerabnehmer jene Menge an Wirtschaftsdünger zu überlassen, die die laut EU-Verordnung erlaubte Menge von 170 kg N/ha landwirtschaftlichr Nutzfläche und Jahr auf seinem Betrieb übersteigt.
Der Düngerabnehmer verpflichtet sich, mindestens 1 Mal jährlich die übernommene Wirtschaftsdüngermenge auf seinen Flächen auszubringen, wobei die Grenze von 170 kg N/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und Jahr nicht überschritten werden darf.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind genaue Aufzeichnungen über die transferierten Düngermengen, den Transport- und die Ausbringungstermine zu führen.
Das Formular für die Düngervereinbarung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kontrollstelle.
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