Tierzukauf am BIO AUSTRIA Betrieb

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Grundsätzlich kauft ein Bio-Betrieb Bio-Tiere zu. Bei Nicht-Verfügbarkeit von Bio-Tieren sind bei einigen Tierkategorien jedoch Ausnahmen möglich.

Genehmigung bei VIS einholen

Ab1.1.2023 sind alle Zukäufe von konventionellen Zuchttieren genehmigungspflichtig.
Ausgenommen davon sind gefährdete Nutztierrassen, die in der ÖPUL-Liste angeführt sind und Bienen gemäß Zukaufsgrenze.

Die Antragstellung erfolgt über das Verbrauchergesundheitsinformationssystem VIS.

Nichtverfügbarkeit prüfen

Bei der Antragsstellung ist eine Bestätigung über die Nichtverfügbarkeit von Bio-Tieren beizulegen. Diese erhalten Sie nach einer Abfrage der Verfügbarkeit von Bio-Tieren auf den Bio-Tierdatenbanken:

  • Rinder, Schafe und Ziegen www.almmarkt.com
  • Schweine: www.pig.at.
  • Pferdeartige, Geweihträger, Neuweltkameliden, Kaninchen:
    Nicht-Verfügbarkeitsnachweise sind bei den neu eingerichteten Servicestellen von BIO AUSTRIA, den Landwirtschaftskammern oder bei den jeweiligen Zuchtverbänden erhältlich.
  • Geflügel: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at „Verzeichnis über Nicht-Verfügbarkeit biologischer Küken“

Tierzukauf Geflügel

Ab 1.1.2023 muss der Zukauf von konventionellen Küken von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Grundsätzlich gilt ja, dass Bio-Tiere zukaufen sind. Bei Enten, Gänsen, Puten und speziellen Hühnerrassen sind leider noch nicht ausreichend Bio-Tiere verfügbar und es muss auf konventionelle Herkunft zurück gegriffen werden. Dieser Zukauf muss ab dem 1.1.2023 von der zuständigen Behörde genehmigt werden und folgende Voraussetzungen beachtet werden:

  • Gänse-, Enten- und Putenküken sowie spezielle Legeküken, wie Sulmtaler, Blausperber oder Sussex können konventionell zugekauft werden. Die genaue Liste an nicht-bio-verfügbaren Tieren finden sie im „Verzeichnis über die Verfügbarkeit biologischer Küken“ unter: www.verbrauchergesundheit.gv.at
  • Die Küken dürfen maximal drei Tage alt sein.
  • Umstellungsbeginn beachten! Dies sind 6 Wochen für Eier, 10 Wochen für Fleisch bzw. bei Pekingenten 7 Wochen
  • Es ist der geschätzte Jahresbedarf an konventionellen Küken zu beantragen 
  • Die behördliche Genehmigung erfolgt vor dem Zukauf und muss für die Vor-Ort-Kontrolle aufliegen. Die Antragstellung erfolgt über das VIS-System vis.statistik.at
  • Zugang der Tiere  frühestens ab Datum der Genehmigung.
  • Die Genehmigung gilt bis längstens 31.12. des beantragten Kalenderjahres
  • Weitere Infos und Anleitung zur Antragstellung unter: Anleitungen & Handbücher unter: vis.statistik.at

Bei der Antragstellung über das VIS-System unterstützt Sie die Geflügelberatung

Kontaktieren Sie unsere BeraterInnen bei Fragen:

Oberösterreich

Niederösterreich

Salzburg

  • Franz Promegger

    BIO AUSTRIA Salzburg, Landwirtschaft
    Beratung
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  • Markus Danner, BEd

    BIO AUSTRIA Salzburg, Landwirtschaft
    Beratung
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Kärnten

Burgenland

  • Franz Traudtner

    BIO AUSTRIA Burgenland, Obmann, Landwirtschaft
    Beratung Ackerbau, Betriebliche Standortbestimmung, Bildungs- und Beratungskoordination
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Steiermark

Informationen erhalten Sie auch über die Bio-Beratungshotline Mo-Fr von 8-14 Uhr: 0676/842214-407

Tirol

Vorarlberg

  • Florian Vinzenz

    Bioberater Allround & LK-Berater
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Nutzen Sie die Bio-Börse für den Tierzukauf.

www.bioboerse.at

Bei Fragen zum Tierzukauf wenden Sie sich bitte an die Bio-BeraterIn in Ihrem Bundesland. Siehe BeraterInnen

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