Verkürzung der Umstellungszeit

Die EU-Bio-VO ermöglicht unter gewissen Voraussetzungen eine Verkürzung der Umstellungszeit von Flächen.
Details dazu finden Sie in diesem Bio Austria Beratungsblatt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständigen Berater/in
Formulare für ein Ansuchen
Formblätter zum Ansuchen „Verkürzung der Umstellungszeit von Flächen“ erhalten Sie auf der Seite Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit unter folgendem Link:
Ihre zuständige Behörde
Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Behörde finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite
Sie haben weitere Fragen?
Bei Fragen zur Verkürzung der Umstellungszeit von Flächen kontaktieren Sie die Bio-Berater Ihres Bio Austria Landesverbandes
Mehr zu regulären Umstellungszeiten finden Sie im Beratungsblatt Umstellung auf biologischen Ackerbau.