Wildsammlung

Wenn für BIO AUSTRIA-Produkte eine Zutat aus Wildsammlung verwendet wird, muss dies gekennzeichnet werden. Gültikgeit der Regelung mit 1.1.2018.
Das Beratungsblatt informiert über die Regelung und führt Beispiele aus der Praxis an.
Info: Nach Ihrer Auswahl wird immer das Menü der jeweiligen Landesorganisation eingeblendet (auf Mobil links oben auf Menü klicken). Sie werden jetzt zur Startseite der Landesorganisation weitergeleitet, außer sie deaktivieren unten die entsprechende Option.