Schwellungen

Durchführung:
Es werden folgende Körperzonen für die Beurteilung betrachtet
- Sprunggelenk abwärts bis zu den Klauen inklusive Innenseite des gegenüberliegenden Hinterbeines 1
- Vorderbein abwärts bis zu den Klauen 2
- Rumpf einschließlich obere Hinterhand 3
- Kopf- und Nackenbereich 4
Beurteilung:

Als Schwellung wird eine deutlich sichtbare Umfangsvermehrung ab einem Durchmesser von 5 cm gezählt.