Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

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Seit 30. März 2020 können land- und forstwirtschaftliche Betriebe Anträge über den Härtefallfonds stellen. Dieser Fonds ist als Erste-Hilfe-Maßnahme gedacht und soll Betriebe unterstützen, die in eine akute finanzielle Notlage in Folge der Coronavirus-Pandemie geraten sind.

Die Unterstützung aus dem Härtefallfonds erfolgt in 2 Phasen. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Welche Betriebe kommen konkret in Betracht?

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen, die höhere Fremdarbeitskosten für die Anlage, Pflege und Beerntung von Spezialkulturen zu tragen haben
  • Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber durch die Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 nicht mehr zur Abholung kommt

Informationsübersicht zum Härtefallfonds:

Auf der Seite des Bundesministeriums zu finden unter
Härtefallfonds

Umfassende Information und Beantragung

Alle Informationen (bspw. Anspruchskriterien, Höhe der Förderung, Ausfüllhilfen, Richtlinien) sind auf der Seite der AMA zu finden.

www.ama.at

Die Antragstellung erfolgt online über eAMA

services.ama.at

Informationen zum Corona Hilfsfonds sind unter anderem zu finden unter https://www.bmlrt.gv.at/land/produktion-maerkte/corona-hilfsfonds.html